Erbrecht: Erben und Vererben

Bei rechtzeitiger Regelung der Erbfolge können persönliche Wünsche der Vermögensnachfolge berücksichtigt und geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung getroffen werden. Unerwünschte Erbstreitigkeiten hingegen führen häufig zu familiären Zerwürfnissen und kosten viel Geld. Wir beraten Sie daher gern schon frühzeitig bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen und der Regelung eines einvernehmlichen Erbübergangs.

Auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, stehen wir an Ihrer Seite: Von der Klärung der Erbenstellung über die Durchsetzung des Erbanspruchs bis hin zur Verwaltung und späteren Teilung des Nachlasses, auch über die Landesgrenzen hinaus. In einer solchen Situation tut es gut, kompetent und sicher vertreten zu werden. Dabei gelingt es uns, auch bei familiär schwierigen und zerstrittenen Verhältnissen eine Einigung zur einvernehmlichen Auseinandersetzung des Erbes zu erzielen. Neben Privatpersonen zählen auch Unternehmer und Selbständige zu unseren Mandanten.

Im Rahmen der Vorsorge und Planung des Erbfalls beraten und vertreten wir Sie bei

  • bei der lebzeitigen Vorbereitung des einvernehmlichen Vermögensübergangs einschließlich der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkung
  • bei der Gestaltung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen (Erbvertrag) auch unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte
  • bei der Erstellung von Testamenten für Behinderte und Bedürftige bei Überschuldung bzw. Beziehung von Hartz IV
  • zu den Gestaltungsmöglichkeiten durch Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • zur Gestaltung der Nachlassabwicklung durch einen Testamentsvollstrecker
  • zur Regelung der Unternehmensnachfolge auch unter erb- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten

Ist der Erbfall bereits eingetreten, vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie gerichtlich bei

  • der Prüfung von Testamenten, auch im Hinblick auf die Testierfähigkeit des Erblassers
  • der Feststellung Ihrer Ansprüche im Erbscheinverfahren
  • der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • der Realisierung von Vermächtnissen
  • der Auseinandersetzung des Nachlasses, auch im Rahmen der Teilungsversteigerung sowie
  • der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Abwicklung des Steuerverfahrens

zurück zur Übersicht