Familienrecht: Familie und Partnerschaft

Rechtzeitig zu planen bedeutet nicht, dass der Ernstfall eintreffen muss. Sich der rechtlichen Auswirkungen familiärer Veränderungen bewusst zu sein und gemeinsam Sorge für spätere Regelungen zu tragen, kann jedoch vor späteren schmerzlichen Auseinandersetzungen und finanzielle Verlusten schützen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Beratung im familienvermögensrechtlichen Bereich als auch der Gestaltung entsprechender Verträge sowie Regelung der Vorsorge für Krankheit und Alter. Ist der Streitfall schon eingetreten, sind wir an Ihrer Seite.

Wir begleiten Sie bei der

  • Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Abstimmung familien-, erb- und gesellschaftsrechtlicher Aspekte
  • Regelung der Unterhaltsansprüche von Kindern, Ehegatten und Eltern; wenn es zum Streitfall kommt, unterstützen wir Sie darin, Ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen
  • Regelung des ehelichen Vermögens- und Güterrechts; rechtzeitig werden Fragen zum Ausgleichdes Zugewinns und der Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens, etwa im Wege der Teilungsversteigerung, geklärt
  • Trennung und Scheidung. Gemeinsam mit Ihnen finden wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Lösungen und vertreten Ihr Recht
  • Scheidung ausländischen Ehen auch unter Berücksichtigung des Internationalen Privatrechts (IPR)
  • Erstellung individueller Vorsorgeregelungen für Krankheit und Alter
  • Absicherung von Kindern durch eine geeignete Vormundbestellung
  • Einleitung und Durchführung von Adoptionsverfahren; neben der Minderjährigen- undStiefkindadoption erlangt auch die Volljährigenadoption zunehmend Bedeutung
  • Regelung von Elternunterhalt und Abwehr von Sozialhilferegressen. Immer häufiger werden Kinder zur Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern herangezogen; die Überalterung der Gesellschaft und steigende Pflegebedürftigkeit machen dieses Thema zu einem Brennpunkt, bei deren Regelung wir Sie und Ihre Familie unterstützen

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