Zwangs- und Teilungsversteigerungsrecht

Bei Streitigkeiten von Erben- und Eigentümergemeinschaften über die Teilung von Grundvermögen sieht das Gesetz als ultima ratio (äußerstes Mittel) die Auseinandersetzung im Wege der Versteigerung vor. In der Regel ist dieser Weg jedoch mit nicht unerheblichen finanziellen Einbußen für die Gemeinschaft verbunden.

Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Teilhaber einer Eigentümer- oder Erbengemeinschaft zunächst außergerichtlich bei der Erarbeitung konstruktiver Lösungen und Vertragsgestaltung zu unterstützen und Vergleichsverhandlungen mit den Beteiligten zu führen.

Im Fall der drohenden Zwangsversteigerung vertreten wir Ihre Interessen auch gegenüber Banken, Finanzämtern etc.

Kann eine Einigung nicht erzielt werden, werden wir auch im gerichtlichen Verfahren tätig. Dies betrifft sowohl

  • die Beantragung der Teilungsversteigerung
  • die Begleitung im gerichtlichen Verfahren als auch
  • die Prüfung der Erlösverteilung und Abrechnung der Banken

Darüber hinaus beraten und vertreten wir auch Interessenten bei der Ersteigerung von Immobilien sowie Erwerber bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Alteigentümern und Nutzern.

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